Zum Inhalt springen

Artikel



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.