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Unser kleiner Ratgeber

Wir haben hier für Sie Beiträge zu verschiedenen Rechts- und Steuerthemen zusammengestellt. Diese dienen für Sie zur Information – ersetzen aber keinesfalls die Beratung. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Experten wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie erreichbar unter: 07231 92690 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@hsdkp.de


Ist meine Kündigung vom Arbeitgeber gerechtfertigt?

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Chef erhalten und haben das Gefühl, dass diese nicht rechtmäßig ist? Generell gilt, dass Arbeitgeber nicht einfach so Ihre Mitarbeiter kündigen dürfen. Dafür gibt es komplexe Regeln im Kündigungsrecht, die eingehalten werden müssen.

Wissenswertes

Grundsätzlich wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen unterschieden. Letztere sind häufig fristlose Kündigungen, denen ein wichtiger Grund (nach § 626 BGB) vorausgegangen sein muss, um gültig zu sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist dann außer Kraft gesetzt.

Haben Sie hingegen eine ordentliche Kündigung erhalten, gelten hier andere Regeln. Wenn Sie länger als sechs Monate in Ihrem Betrieb (mit mehr als zehn Mitarbeitern) gearbeitet haben, fallen Sie unter das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung ist dann rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Das ist der Fall, wenn sie ihren Ursprung nicht in personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen hat. Achtung: Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht in einem “Kleinbetrieb” (mit weniger als zehn Mitarbeitern) arbeiten. Denn dort können Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund gekündigt werden. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, etwa weil sittenwidrig gehandelt wurde. Der Arbeitnehmer wird zwar hier nicht durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt, aber durch die Generalklausel des Zivilrechts. Beispiel: Eine Kündigung, die aus einer Diskriminierung (z.B. Geschlecht, Hautfarbe oder Religion) heraus ausgesprochen wurde, ist unwirksam. Gleiches gilt übrigens auch für eine Kündigung in verletzender Form.

Erste Schritte

  1. Eingangsdatum der Kündigung dokumentieren
  2. Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden
  3. Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt vereinbaren, denn dieser kann Ihnen bei unrechtmäßiger Kündigung beratend zur Seite stehen und Sie in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren vertreten.

 

Wichtig: Ab Erhalt der Kündigung haben Sie eine Frist von drei Wochen einzuhalten. Nur in diesem Zeitrahmen ist eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht möglich.

Rechtliche Vertretung

Sie wollen rechtliche Sicherheit bezüglich Ihrer Kündigung oder Fragen zum Arbeitsrecht? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne. Denn jede Kündigung ist individuell und bedarf daher auch einer genauen Betrachtung.

Für Ihre optimale Interessenvertretung benötigen wir:

  • Ihr Kündigungsschreiben
  • Ihren gegebenenfalls vorhandenen Arbeitsvertrag (inklusive Ergänzungen, falls vorhanden)
  • Ihre letzten Gehaltsabrechnungen


Ist eine Scheidung nur mit Anwalt möglich?

Sie und Ihr Ehepartner wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Und um Kosten zu sparen, wollen Sie auf Anwälte verzichten? Das klingt in der Theorie gut, ist aber in der Praxis leider so nicht möglich.

Wissenswertes

Denn eine Scheidung ist in Deutschland nur durch ein Urteil des Gerichts möglich und rechtskräftig. Das heißt aber nicht, dass beide Parteien zwingend jeweils einen Anwalt benötigen. Es würde schon reichen, wenn nur jener Ehepartner, der die Scheidung einreicht, einen Rechtsanwalt als Vertreter hat. Das funktioniert jedoch nur, wenn es eine “unkomplizierte Scheidung” ist und nicht noch etwaige Faktoren, wie Sorgerecht, hinzukommen.

Rechtliche Vertretung

Allerdings ist besser und ratsam, wenn beide Seiten jeweils einen eigenen Anwalt haben. Schon alleine deswegen, weil ein Rechtsanwalt nur die Interessen seines Mandanten verfolgt. Sie spielen mit dem Gedanken sich scheiden zu lassen? Dann lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, der sich auf dem Gebiet “Familienrecht” auskennt. Unsere Experten für Familienrecht unterstützen Sie gerne dabei.


Brauche ich einen Anwalt nach einem Autounfall?

Die Antwort ist klar: Ja. Die gute Nachricht zuerst, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, werden Ihre Anwaltskosten von der Gegenseite, dem Unfallverursacher und seiner KFZ-Haftpflichtversicherung, gezahlt.

Wissenswertes

Außerdem sieht die heutige Rechtsprechung vor, dass Sie keine finanziellen Nachteile aus dem Unfall nach sich ziehen.

Rechtliche Vertretung

Jetzt geht es darum, dass Sie vollständigen Schadensersatz bekommen – und das setzt ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie durch, sodass Sie keine Abstriche machen müssen. Die Experten für Verkehrsrecht von »Schönfuß | Digel | Koch« stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.