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Steuerberatung in der Region Pforzheim und Karlsruhe

Zu den Kernaufgaben der Steuerberatung zählen die Buchhaltung, der Jahresabschluss und die Steuererklärung. Die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen wie Unternehmer, Freiberufler, Angestellte, Arbeitnehmer und Rentner unterscheiden sich in vielen Punkten. Unsere Steuerkanzlei bietet jedem eine individuelle Steuerberatung an.

Steuerberatung für Unternehmen

Auf die ganzheitliche Beratung unserer gewerblichen Mandanten - Freiberufler, Unternehmer, Handwerker – legen unsere erfahrenen Steuerberater in Pforzheim viel Augenmerk. Sie erarbeiten für das Unternehmen eine optimale Steuerstrategie, achten auf ausreichende Liquidität des Unternehmens und behalten gleichzeitig die Absicherung der Familie im Blick.

Steuerberatung für Unternehmen ist eng mit der betriebswirtschaftlichen Beratung verknüpft. Die Wettbewerbsintensität und die Globalisierung der Märkte zwingen alle Unternehmen, auch die Handwerksbetriebe, sich noch stärker mit Steueroptimierung, Steuerentlastung, Kostenmanagement und Finanzierung zu beschäftigen.  Die Steuerberater unterstützen Sie ebenfalls bei der Investitionsplanung und –entscheidung. Die Investitionsrechnung zeigt die Vorteilhaftigkeit der geplanten Investition unter Berücksichtigung  der Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, der damit verbundenen laufenden Kosten und die damit erzielten Erlöse. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten und Steuerszenarien durchgespielt.

Unternehmen können mit einer anderen Rechtsform des Unternehmens, durch Reorganisation der Unternehmensstruktur und mit der Betriebsaufspaltung Steuern sparen. Die sich ergebenden Vorteile müssen immer für den Einzelfall geprüft werden.

Die zeitige Planung der Unternehmensnachfolge und der Vermögensnachfolge sichert zum einen das Vermögen und zum anderen können kluge und erfolgreiche Strategien zur Vermeidung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ermittelt werden. In unserer Kanzlei in Pforzheim erhalten Sie die dazu notwendige steuerliche und juristische Beratung aus einer Hand.

Steuerberatung, Vermögensberatung, Immobilienkauf

Der Steuerberater sollte auch bei der Vermögensanlage und Vermögensübertragung ins Vertrauen gezogen werden. Die Presse ist voll von Meldungen, dass wieder einmal Schrottimmobilien oder hochriskante und gar zweifelhafte Unternehmensbeteiligungen erworben wurden. Lassen Sie sich nicht vom schönen Sein blenden! Nehmen Sie sich für die Kapitalanlage oder den Immobilienkauf genauso viel Zeit, wie wenn Sie eine neues Auto kaufen oder ihren Urlaub planen. Umfragen zeigen, dass Autoangebote intensiver und genauer geprüft werden als die Verkaufsunterlagen für die Immobilie oder eine andere Geldanlage. Der Steuerberater ist wahrhaft unabhängig in der Vermögensberatung. Er kennt Ihre konkrete Situation und er kann die angepriesenen Steuerersparnisse bei Immobilienerwerb oder anderen Anlageprodukten für Sie auf deren Stichhaltigkeit prüfen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen. Schauen Sie sich die Immobilie vor Ort an und ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu. Unsere Steuerberater unterstützen Sie gern mit entsprechenden Berechnungen und Steuervergleichen.

Viele Familien träumen von den eigenen vier Wänden. Vielen erscheint die Eigentumswohnung oder das eigene Häuschen als gute Kapitalanlage, weil man im Alter mietfrei wohnt und den steigenden Mieten ein Schnippchen schlagen kann. Gerade wenn nicht so viel Eigenkapital aufgebracht werden kann, eine unvorteilhafte Finanzierung gewählt wurde und gar noch die Immobilie zum überhöhten Preis erstanden wurde, dann kann der Traum vom Eigenheim schnell platzen und ein Albtraum werden. Die Finanzierung ist oft auf einen sehr langen Zeitraum angelegt. Niemand kann sicher sein, wie der Zinssatz sich entwickelt und ob er auch noch in 10 Jahren und 20 Jahren die nötigen Einkünfte erzielt. Holen sich mehrere Finanzierungsangebote ein. In unserer Steuerkanzlei prüfen wir gern die Vorteilhaftigkeit der Angebote.

Unsere Leistungen zur Steuerberatung und Steuererklärung:

  • Erstellung aller Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, …)
  • Steuerberatung für Privatmandate (Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner)
  • Steuerberatung für Unternehmen
  • Begleitung bei der Betriebsprüfung
  • Rechtsformwahl
  • Steuerbelastungsvergleich
  • Steuerplanung
  • Steuerbescheid-Prüfung
  • Investitionsplanung und Finanzierungsvergleich
  • Prüfung der Steuervorteile bei Immobilienkauf und anderer Kapitalanlagen
Steuerberatung

Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner

Nicht alle Arbeitnehmer und Angestellte müssen jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die im Jahr entstandenen Kosten, um kein Geld zu verschenken. Die Werbungskosten treten da besonders hervor. Wenn die beruflich veranlassten Ausgaben den Werbungskostenpauschbetrag deutlich übertreffen lohnt sich gewöhnlich, die Einkommensteuererklärung auch auf freiwilliger Basis abzugeben. Der Pauschbetrag wird bei großen Entfernungen zur Arbeitsstätte, bei Einsatzwechseltätigkeit und vielen Dienstreisen schnell überschritten. Neben der Entfernungspauschale zählen als Werbungskosten auch Aufwendungen für Fachliteratur, Fachzeitschriften, Weiterbildungsmaßnahmen, Kontoführungsgebühren, Beiträge zu Kammern und Gewerkschaften, Arbeitskleidung.

Vergessen Sie nicht, die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung anzugeben, also Ausgaben für Straßenreinigung, Winterdienst, Reparatur der Heizungsanlage, Malertätigkeiten u.v.m. Verlangen Sie von Ihrem beauftragten Unternehmen eine entsprechend gestellte Rechnung. Für haushaltsnahe Dienstleistungen werden keine Materialkosten berücksichtigt. Die Bezahlung der erbrachten Dienstleistung hat stets unbar zu erfolgen, ansonsten versagt das Finanzamt den Steuerabzug.

Jedes Jahr steigt die Zahl der Rentner, die eine Steuererklärung einreichen müssen. Ihr zu versteuerndes Einkommen besteht aus den Renteneinkünften (gesetzliche und betriebliche Rente), aus Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.  Der Rentenfreibeitrag, der zum Renteneintrittsalter galt, wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Anhand der verbliebenen Einkünfte wird geprüft, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuerklärung abzugeben. Rentner können Ihre Steuerlast wie jeder andere Bürger durch Geltendmachung von  Werbungskosten, Sonderausgaben und „außergewöhnlichen Belastungen“ reduzieren. Sammeln Sie deshalb akribisch alle Belege, vor allem die Ausgaben für Gesundheit. Dazu gehören Belege für Taxifahrten zum Arzt oder zur Physiotherapie, die Zuzahlung bei Rezepten, die Zahlungen für Zahnersatz und Brillen, Zuzahlungen bei Kur- und Reha-Aufenthalten u.v.m.

Steuerberatung für Ehepaare und Familien

„Neben der Ehe ist die Einkommensteuer das größte Fiasko der Menschheit. Man wird laufend zum Betrug gezwungen.“ schrieb der israelischer Satiriker Ephraim Kishon. Beim genaueren Hinsehen, bietet das deutsche Steuerrecht Ehepaaren und Familien eine ganz Reihe von Vergünstigungen. Spontan fällt einem sofort das Ehegattensplitting ein. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, als Familie die Steuerbelastung zu senken. Kinderbetreuungskosten (KiTa, Hort, Tagesmutter) sind generell bis zu zwei Drittel der entstandenen Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig. Wenn die Ehepartner rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzes oder drohender Arbeitslosigkeit die Steuerklasse wechseln, so erhalten Sie höhere Sozialleistungen, weil das Elterngeld und das Arbeitslosengeld sich nach den letzten Nettoeinkünften bemessen.  Bei der Übertragung von Vermögen auf Familienangehörige können verheiratete Paare mit ihren Kindern erheblich Steuern sparen. Nahe Verwandte, also Kinder und Ehepartner, werden bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit besonders hohen Freibeträgen begünstigt.  Verteilen Sie Erträge aus dem Vermögen wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge auf die einzelnen Familienmitglieder. Wenn Sie Ihre Kinder mit einer stillen Beteiligung am Unternehmen beteiligen, so schmälert der jeweilige Gewinnanteil des Kindes den Unternehmensgewinn, weil er als  Betriebsausgabe gebucht wird und das Kind zahlt keine Einkommensteuer, wenn der Gewinnanteil unterhalb des Grundfreibetrages für Kinder bleibt. Sprechen Sie unsere Steuerberater auf Steuersparmöglichkeiten einfach an! Gern helfen wir Ihnen, auf legale Weise die Steuerlast zu drücken und Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer zu vermeiden.

Steuererklärung mit Hilfe des Steuerberaters

Das deutsche Steuerrecht bleibt trotz vieler Zusagen aus der Politik sehr komplex. Dazu kommen die vielen Änderungen im Laufe eines Jahres und die vielen Fachbegriffe, die sich einem kaum erschließen, wenn man keine profunden Kenntnisse zu Steuern und Finanzen mitbringt.  Wer sich schon einmal am Ausfüllen der Steuerformulare versucht hat, ärgert sich, wenn das Formular zur Steuererklärung im nächsten Jahr anders aussieht.

Unsere Steuerberater helfen Ihnen nicht nur beim Ausfüllen der Steuererklärung, sondern sie geben auch Tipps zum Steuern sparen. Grundsätzlich behält die Bank für das Finanzamt die Kapitalertragsteuer ein unter Berücksichtigung des vom Steuerpflichtigen erteilten Freistellungsauftrages. Es kann Sinn machen, zur Einkommensteuererklärung auch die Anlage KAP abzugeben, um zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückzuholen, weil der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft war oder weil der persönliche Steuersatz günstiger ist als der pauschale Abgeltungssteuersatz auf Kapitalerträge in Höhe von 25 %.

Die Gewerbesteuererklärung bereitet vielen Unternehmen Mühe, weil sie unsicher sind, wie der Gewerbeertrag ermittelt wird, um dann die Gewerbesteuer zu berechnen.

 

Erbschaftsteuererklärung

Nach dem Verlust eines lieben Menschen sind viele dringende Angelegenheiten zu erledigen. Die Erbschaftsteuererklärung muss erst nach Aufforderung durch das Finanzamt abgegeben werden.  In vielen Fällen müssen sie das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten schriftlich über die Erbschaft informieren.  Wenn ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, entfällt die Mitteilungspflicht. Die Meldung zur Erbschaft an das Finanzamt enthält folgende Angaben:

  • Vor- und Familienname, Identifikationsnummer, Beruf, Anschrift des Erblassers und des Erwerbers
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers
  • Gegenstand und Wert des Erwerbs
  • Rechtsgrund des Erwerbs, wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis
  • persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis
  • frühere Zuwendung des Erblassers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung

 

Die Mitwirkung eines Steuerberaters beim Abfassen der Mitteilung an das Finanzamt ist ratsam. Viele wichtige Informationen und Tipps zu Erbschaftsteuer und Erbrecht erhalten Sie auf unserer Website