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Private Rechtsgeschäfte

Der Europäische Gerichtshof stärkt Verbrauchern den Rücken, die ein schweres oder sperriges Produkt bestellt haben, das sich als mangelhaft herausstellt.
Banken dürfen seit 2009 für alle Barein- und -auszahlungen am Schalter eine Extra-Gebühr erheben.
Die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in den AGB eines Gebrauchtwagenhändlers ist ungültig, wenn davon nicht zumindest die im gesetzlichen Klauselverbot genannten Ansprüche ausgenommen sind.
Eine Klausel, die die Kunden zu unbeschränktem Auslagenersatz verpflichtet, hat der Bundesgerichtshof für ungültig erklärt.
Für die Auszahlung des Restguthabens eines Prepaid-Vertrags darf ein Mobilfunkanbieter keine Extra-Gebühr verlangen.
Sportvereine und Pay-TV-Anbieter dürfen den grenzüberschreitenden Vertrieb von Pay-TV-Decoderkarten in der EU nicht verbieten.
Die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten setzt eine mindestens sechsmonatige verkehrssichere Weiternutzung des Fahrzeugs voraus und ist zudem in der Höhe beschränkt.
Für die Zinsberechnung bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln ist eine Vielzahl verschiedener Faktoren zu berücksichtigen.
Die Buchpreisbindung gilt auch für Privatpersonen, wenn sie neuwertige Bücher geschäftsmäßig veräußern. Sie gilt dagegen nicht, wenn geschenkte Bücher zum Verkauf angeboten werden.
Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen sind unwirksam, wenn sie nur eine Berechtigung zur Preisanhebung und keine Verpflichtung zur Preisabsenkung vorsehen.