Zum Inhalt springen

Artikel



Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.

Im letzten Sommer hat der Bundesfinanzhof unerwartet die Steuerpflicht von Erstattungszinsen in den meisten Fällen verneint, worauf das Finanzministerium prompt eine Gesetzesänderung initiierte, die das Urteil rückwirkend wieder aushebelte. Mittlerweile liegt die erste Entscheidung des Finanzgerichts Münster dazu vor, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Änderung hat. Die Revision zu einem weiteren Verfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig, allerdings kann sich auf dieses Verfahren bei einem Aussetzungsantrag vorerst nur berufen, wer bereits vor dem 14. Dezember einen Steuerbescheid für die Erstattungszinsen erhalten hat.


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type