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Grenzüberschreitende Zahlungen

Eine Rechtsverordnung der EU soll die drastisch höheren Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen begrenzen.

Die Europäische Kommission hatte die Nase voll. Die europäischen Banken waren nicht von sich aus bereit, ihre erheblichen Gebühren im europäischen Zahlungsverkehr, die in unterschiedlicher Höhe erhoben werden, herabzusetzen. Sie legte daher eine Verordnung vor, der jetzt Ministerrat und Europäisches Parlament zugestimmt haben.

  • Ab dem 1. Juli 2002 erheben die Banken bei Zahlungen bis zu EUR 12.500 die gleichen Gebühren wie für inländische Zahlungen.

  • Für Überweisungen gilt dies ab dem 1. Juli 2003.

  • Ab dem 1. Januar 2006 wird der Betrag von EUR 12.500 auf EUR 50.000 heraufgesetzt.

Eine EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in jedem Mitgliedsstaat und muss von den Banken beachtet werden.


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