Zum Inhalt springen

Artikel



Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.

Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Allerdings muss für die Berücksichtigung des Verlusts endgültig feststehen, dass der Schuldner keine Zahlungen mehr leisten wird. Bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft als Forderungsschuldnerin ist diese Voraussetzung regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation erfüllt, sofern sich nicht aus besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise etwas anderes ergibt. Im Streitfall hatte die Ehefrau des Alleingesellschafters das Darlehen gewährt.


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type