Zum Inhalt springen

Artikel



Beschränkung der Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen

Die Beschränkung der steuerlichen Abziehbarkeit auf allein nach dem BGB gesetzlich geschuldete Unterhaltsaufwendungen verstößt nicht gegen die Verfassung.

Die steuerliche Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung ist beschränkt auf Unterhaltsleitungen an Personen, die nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigt sind. Diese Beschränkung verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht.

Unterhaltsleistungen an nach den Vorschriften des BGB nicht unterhaltsberechtigte Angehörige in der Seitenlinie sind auch dann nicht abziehbar, wenn Sie nach ausländischem Recht zu deren Unterhalt verpflichtet sein sollten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Unterhaltspflicht aufgrund internationalen Privatrechts auch im Inland verbindlich ist.


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type