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Entfernungspauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.

Der Steuertarif bei der Einkommensteuer ist zum Jahreswechsel deutlich gesenkt worden. Zur Finanzierung der vorgezogenen Steuerreform werden aber zahlreiche Möglichkeiten zum Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug gestrichen. Arbeitnehmer dürften wohl in besonderem Maße von der reduzierten Entfernungspauschale betroffen sein, die nun einheitlich 30 Cent pro Entfernungskilometer beträgt. Die Unterscheidung nach den ersten zehn und den weiteren Kilometern entfällt, und für Flugreisen gilt die Entfernungspauschale nach wie vor nicht. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird gekürzt von bisher 1.044 Euro auf nunmehr 920 Euro.


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