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Unterhaltsanspruch erlischt durch Heirat

Der Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt erlischt, sobald die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet.

Der unverheirateten Mutter eines Kindes steht für die Dauer von bis zu drei Jahren ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater des Kindes zu. Dieser erlischt allerdings, wenn die Mutter einen anderen Mann heiratet. Der Bundesgerichtshof entschied, dass mit der Heirat ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber ihrem Mann entsteht, der den Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes erlöschen lässt. Nach Ansicht der Bundesrichter ist der gleichzeitige Bestand beider Ansprüche nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie vereinbar.