Zum Inhalt springen

Artikel



Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an seine in Österreich lebende Exfrau nicht als Sonderausgaben abziehen kann - während er dies könnte, wenn sie noch in Deutschland leben würde. Das Abzugsverbot ist weder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot, Art. 12 EG) noch eine Einschränkung im Status als EU-Bürger (Freizügigkeit, Art. 18 EG).


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type