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Beweislast bei einfachem Eingriff

Der Träger eines Krankenhauses muss sich entlasten, wenn es bei einem einfachen Eingriff bei einem Patienten zu erheblichen Komplikationen kommt.

Kommt es bei einem einfachen und alltäglichen Eingriff zu erheblichen Komplikationen, spricht die allgemeine Lebenserfahrung für eine besonders sorgfaltslose Vorgehensweise des Personals. Entsprechend muss, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden hat, der Träger eines Krankenhauses den Entlastungsbeweis dafür führen, dass sein Personal alles richtig gemacht hat. Gelingt dies nicht, kann der geschädigte Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, ohne seinerseits einen Behandlungsfehler nachweisen zu müssen. Der Kläger hatte bei einem routinemäßig durchgeführten Einlauf eine schwere Darmbeschädigung erlitten, die nur mit einer Notoperation und einem künstlichen Darmausgang behandelt werden konnte.


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