Zum Inhalt springen

Artikel



Steuererklärung nicht per Diskette

Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.

Dass die Finanzverwaltung inzwischen zur Verwendung elektronischer Medien neigt, und deren Nutzung zum Beispiel für Voranmeldungen bisweilen sogar vorschreibt, bedeutet nicht, dass jedes elektronische Medium für eine Steuererklärung auch zulässig ist. Die Abgabe der Steuererklärung auf Diskette jedenfalls ist kein zulässiger Weg zur Erfüllung der Erklärungspflicht, entschied das Finanzgericht Saarland.


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type