Zum Inhalt springen

Artikel



Sachsen gibt beim Elterngeld nach

Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.

Anders als die übrigen 15 Bundesländer hat Sachsen bisher Elterngeld-Empfänger besser gestellt und das Mindest-Elterngeld von 300 Euro monatlich vom Progressionsvorbehalt ausgenommen. Doch auf Druck der anderen Bundesländer gibt die sächsische Landesregierung diese Sonderrolle nun auf. Das Elterngeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber, wie viele andere staatliche Leistungen auch, dem Progressionsvorbehalt.


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type