Zum Inhalt springen

Artikel



Ehedauer nicht allein entscheidend

Die lange Dauer einer Ehe allein begründet seit der Unterhaltsreform nicht mehr automatisch einen Unterhaltsanspruch.

Allein durch eine langjährige Ehe erreicht die geschiedene Ehegattin noch nicht den gleichen Rang wie der neue Ehepartner, der eines oder mehrere Kinder zu erziehen hat. Notwendig ist außerdem nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass der unterhaltsberechtigte Geschiedene zusätzlich ehebedingte Nachteile erlitten hat. Solche Nachteile liegen unter anderem dann nicht vor, wenn die Exgattin während der Ehe eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen und beibehalten hat. Mit dem Fehlen ehebedingter Nachteile verliert die frühere Ehegattin ihre Rangposition und muss gegebenenfalls eine Reduzierung des Unterhaltsanspruchs auf Null hinnehmen.


Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type