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Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober die Überarbeitung der geltenden Insolvenzordnung beschlossen.
Sobald gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt worden ist, kann das Verfahren nicht mehr zum Musterverfahren übergeleitet werden.
Ein Gläubiger sollte vor der Beantragung eines Mahnbescheids prüfen, ob dem Schuldner eine Rechnung über den offenen Betrag zugegangen ist.
Die Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben.
Ein weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben befasst sich mit der Einführung eines europaweit einheitlichen Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige Forderungen.
Für das sozialgerichtliche und das arbeitsgerichtliche Verfahrens ist eine Entlastung der Justiz geplant, die die Prozesse zukünftig beschleunigen soll.
Anmeldungen von Forderungen zur Insolvenztabelle müssen inhaltlich ausreichend bestimmt sein.
Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.
Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten kann auch dann erfolgen, wenn eine andere Form der Ersatzzustellung aufgrund der Geschäftszeiten nicht möglich ist.
Wird eine Frist allein deshalb versäumt, weil das Empfangsgerät besetzt ist, liegt kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor.