Zum Inhalt springen

Artikel



Auto und Verkehr

Ein Bauunternehmer haftet nicht mehr für ein von ihm aufgestelltes Warnschild, wenn der Unfallverursacher grob verkehrswidrig handelt - selbst wenn das Schild den Verkehr geringfügig beeinträchtigt.
Wer auf der Autobahn schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, erhöht die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs. Bei einem Unfall führt das zu einer erhöhten Mithaftung.
Ein geschädigter Beifahrer muss sich mit gekürzten Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zufrieden geben, wenn er die Fahruntüchtigkeit des Fahrers vorab erkannt hat.
Ein Fahrzeughalter muss grundsätzlich nicht für die Kosten eines Abschleppunternehmers aufkommen, wenn sein Ehegatte das Auto noch vor dem Eintreffen des Abschleppwagens entfernt.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.
Verkehrsteilnehmer, die sich an einer wartenden Autoschlange vorbei mogeln, müssen bei einem Unfall den Großteil des Schadens tragen.
Nach dem ersten Anschein sind Kopfschmerzen zumindest dann auf einen Unfall zurückzuführen, wenn es zu einer Kopfverletzung des Unfallopfers gekommen ist.
Auch beim Stopp an einer roten Ampel darf das Handy nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden.
Übernimmt der Inhaber einer Werkstatt bei der Reparatur des Wagens eines Teilkasko-Versicherten dessen Selbstbehalt, muss dies auf der Rechnung gegenüber der Versicherung offen gelegt werden.
Auf Autobahnauffahrten gilt auch bei zähfließendem Verkehr nicht das Reißverschlussverfahren, sodass einfädelnde Verkehrsteilnehmer wartepflichtig sind.