Auto und Verkehr
Mit dem vorsätzlichen unerlaubten Entfernen vom Unfallort erlischt der Versicherungsschutz.
Fahrradfahrer, die nach Einbruch der Dämmerung ohne Licht unterwegs sind, müssen bei einem Unfall grundsätzlich mithaften.
Bei einem Auffahrunfall muss der Auffahrende nicht in jedem Fall den vollen Schaden alleine tragen.
Die Änderung in der Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wirkt sich in vielen Fällen erst jetzt aus.
Verursacht ein Autofahrer einen Unfall allein deswegen, weil er sein Radio bedient hat, verliert er nicht seinen Versicherungsschutz.
Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein ist in Deutschland gültig, wenn er erst nach dem Entzug des deutschen Führerscheins erworben worden ist.
Beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs für einen Unfallwagen kann der Geschädigte den vollen Schaden einschließlich der Mehrwertsteuer geltend machen.
Kommt bei einem Wendemanöver zu einem Unfall, muss sich der Wendende grundsätzlich einen Großteil des Schadens zurechnen lassen.
Fußgänger müssen sich auch bei einer grünen Ampel durch einen Seitenblick vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können.
Ein Unfallgeschädigter hat nur dann einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn er diesen auch wirklich benötigt.